Über uns

Wir sind bereits in der zweiten Saison unter der Direktion von Cathy Marston angekommen. Im Fokus ihres neuen Ballettabends Clara steht Clara Schumann, die wohl bedeutendste Pianistin ihrer Zeit und eine exzellente Komponistin. In ihrer Neukreation widmet sich die Ballettdirektorin der Musikerin und spürt den unterschiedlichen Aspekten des von Höhen und Tiefen geprägten Lebens von Clara Schumann nach. Cathy Marston gibt Schumanns Geschichte Raum und erzählt ebendiese mit den Mitteln des Tanzes. Die Freunde des Balletts Zürich unterstützen die Neuproduktion Clara mit einem namhaften Beitrag – und das ist nur dank Ihnen möglich! 

Die Compagnie des Ballett Zürich und insbesondere die jungen Tänzer:innen des Junior Ballett liegen uns am Herzen. Zum Saisonende verleihen wir den Tanzpreis der Freunde des Balletts Zürich und feiern die Gewinner:innen sowie die erfolgreiche Ballettsaison gemeinsam mit dem Ballett Zürich an der traditionellen Season End Party.

Wir engagieren uns.

Freunde des Balletts Zürich

Wer sind wir?

Die Mitglieder der Freunde des Balletts Zürich verbindet die Leidenschaft für die Kunstform Tanz. Wir stehen der Ballettcompagnie am Opernhaus Zürich seit nun mehr als 40 Jahren zur Seite! Wie unterstützen wir die Compagnie? Jede Saison leisten wir einen Beitrag an eine Neuproduktion. In dieser Spielzeit unterstützen wir die Uraufführung Clara, ein Ballettabend in der Choreografie von Ballettdirektorin Cathy Marston, mit Musik von Clara Schumann. Wir freuen uns sehr, diese erste Ballettpremiere der Saison 24/25 mitzutragen. Darüber hinaus hilft der Freundeskreis mit, internationale Gastspiele zu finanzieren, und unterstützt den talentierten Nachwuchs des Junior Ballett. Die Freunde des Balletts Zürich ermöglichen zudem die Vergabe des jährlichen Tanzpreises, wofür Sie als Mitglied eine Stimme abgeben können. An unserer traditionellen Season End Party wird das ganze Team des Balletts Zürich gemeinsam mit den Mitgliedern feierlich in die Sommerpause verabschiedet.

Was bieten wir unseren Mitgliedern?

Der Besuch von Bühnen- und Generalproben sowie Trainings ermöglicht unseren Mitgliedern, die Ballettdirektorin und die Tänzerinnen und Tänzer im kreativen Prozess zu erleben. Ballettspezifische Führungen gewähren den berühmten Blick hinter die Kulissen. Als Ballettfreundin und Ballettfreund nehmen Sie am exklusiven Kartenvorverkauf teil. Je nach Kategorie warten weitere Einladungen zu besonderen Veranstaltungen auf Sie. Mit Ihrer Stimme küren Sie jeweils zum Ende der Saison die glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner des Tanzpreises! Sie sehen, als Mitglied warten während der ganzen Spielzeit viele Highlights auf Sie sowie Möglichkeiten, sich unter Ballettfans auszutauschen.

«Mehr als nur Fans.» Helfen auch Sie mit Ihrer Begeisterung und Ihrem Engagement, den grossen Erfolg des Balletts Zürich weiterzutragen.

Der Vorstand, die Mitglieder unseres tanzbegeisterten und familiären Freundeskreises und die Compagnie heissen Sie zur neuen Spielzeit herzlich willkommen.

Markus Näf
Präsident der Freunde des Balletts Zürich

Vorstand

Von links nach rechts:

Thomas Grotzer, Britta Hirschi, Cathérine Gloor (Revisorin), Markus Näf (Präsident), Rahel Weber, Nathalie Blattmann, Silvan Schriber (Quästor), Marc Bider (nicht auf dem Bild), neu gewählt an der Mitgliederversammlung vom 29. Oktober 2023 Iris Hospenthal (nicht auf dem Bild)

Foto: Tanja Krebs

Statuten

I. Name, Sitz und Zweck

1. Unter dem Namen «Freunde des Balletts Zürich» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

2. Der Verein bezweckt die Förderung und Unterstützung des Balletts am Opernhaus Zürich.
II. Mitgliedschaft

3. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern werden an den Vorstand delegiert. Er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

4. Mitglied im Verein kann jede natürliche oder juristische Person werden, die ein Interesse an der Unterstützung des Balletts am Opernhaus Zürich hat. Mitgliederkategorien:
- Junioren (bis 30 Jahre)
- Freunde
- Gönner
- Förderer
- Donatoren
- Mäzene
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme mit jeweils einer Begleitperson (registriertes Paarmitglied oder nicht registriertes Gastmitglied) an den Veranstaltungen der entsprechenden Mitgliederkategorie. Das Mitglied erhält eine persönliche Mitgliederkarte sowie eine unpersönliche Mitgliederkarte für eine Begleitperson (Gastmitglied). Paare können zwei Personen als Mitglieder registrieren lassen.
Der Jahresbeitrag ist nach den Mitgliederkategorien abgestuft und wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.

5. Der Austritt ist auf das Ende des Geschäftsjahres am 30. Juni möglich. Der Austritt muss gegenüber dem Verein bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.

6. Der Verein finanziert sich über Mitgliederbeiträge und Spenden. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

7. Die persönlichen Mitgliederdaten werden durch den Verein vertraulich behandelt. Die Mitglieder sind mit der Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten innerhalb des Vereins einverstanden. Die Mitgliederdaten dürfen an das Opernhaus Zürich zum Zweck der Information der Mitglieder über Ballettveranstaltungen und weitere Aktivitäten sowie bezüglich Informationen über den Verkauf von Eintrittskarten weitergegeben werden.
III. Organe

8. Die Organe des Vereins sind:
A die Mitgliederversammlung
B der Vorstand
C der Rechnungsrevisor

A die Mitgliederversammlung

9. Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat die folgenden Aufgaben:
a. Wahl des Vorstands und des Rechnungsrevisors;
b. Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge;
c. Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung;
d. Beschluss über Anträge des Vorstands;
e. Beschlussfassung über die Änderung der Statuten;
f. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

10. Die Mitgliederversammlung wird jährlich vom Vorstand einberufen. Die Einladung hierzu erfolgt schriftlich unter Beilage des Jahresberichtes und der Traktandenliste mindestens 14 Tage vor dem Versammlungsdatum.

11. Durch Vorstandsbeschluss oder durch schriftliches Begehren von mindestens einem Zehntel der Vereinsmitglieder ist eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

12. An der Mitgliederversammlung besitzt jedes teilnahmeberechtigte, registrierte Mitglied eine Stimme. Nicht registrierte Paar- oder Gastmitglieder sind nicht stimmberechtigt. Firmenmitglieder (juristische Personen) verfügen über eine Stimme. Eine Vertretung ist nicht möglich. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit aller gültig abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst unter Vorbehalt der Vorschriften über Statutenänderungen und Vereinsauflösung.

B der Vorstand

13. Der Vorstand ist für eine Dauer von 3 Jahren gewählt. Er ist das geschäftsleitende Organ und vertritt den Verein nach aussen und innen. Es obliegen ihm insbesondere folgende Aufgaben: a. Vorberatung der Geschäfte der Mitgliedersammlung und Festsetzung der Traktandenliste und Einberufung der Mitgliederversammlung b. Besorgung aller Angelegenheiten des Vereins, die durch die Statuten nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen werden. Der Vorstand kann Aufgaben an eine Geschäftsstelle übertragen.

14. Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst und regelt die Zeichnungsberechtigung seiner Mitglieder. Er wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie den Quästor. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern. Er entscheidet mit einfachem Mehr. Beschlüsse des Vorstandes können auf dem Zirkulationsweg gefasst werden.

15. Der Präsident leitet als Vorsitzender die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen. Bei Verhinderung wird der Vorsitz durch den Vizepräsidenten oder ein anderes Vorstandsmitglied übernommen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.

16. Der Quästor führt die Aufsicht über die Kasse und Buchführung. Er legt dem Vorstand rechtzeitig zuhanden der Mitgliederversammlung die auf den 30. Juni abgeschlossene Jahresrechnung vor. Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. Die Bücher und die Jahresrechnung des Vereins sind auf den 30. Juni jeden Jahres abzuschliessen.

17. Der Vorstand erlässt ein Pflichtenheft für die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle führt das Sekretariat des Vereins und ist Ansprechstelle für Mitgliederanliegen.

C der Rechnungsrevisor

18. Der Rechnungsrevisor prüft die Jahresrechnung, die Kasse und Wertschriften und teilt dem Vorstand spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung seinen Befund mit.
IV. Statutenänderungen und Auflösung des Vereins

19. Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

20. Die Auflösung des Vereins kann in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittels-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung, an welcher die Auflösung beschlossen wird, bestimmt über das Schicksal des Vereinsvermögens. Ein allfälliges Restvermögen ist in jedem Fall einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden.
V. Inkraftsetzung

21. Die Statuten wurden an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 16. November 2014 angenommen (Revision Artikel 4 und Artikel 12). Sie treten sofort in Kraft und ersetzen die Statuten vom 8. Mai 2012 und jene vom 26. Juni 1998 und vom 3. März 1983.

Geschäftsstelle

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Leiterin der Geschäftsstelle Katherine Waldvogel
Mitarbeiterin Kim Oerer

Freunde des Balletts Zürich
Falkenstrasse 1
CH-8008 Zürich
T +41 (0)44 268 66 20